Nach langer Arbeit hat am Donnerstag, den 8. Juli 2010, das dritte Conto Energia für Solarstrom für die nächsten drei Jahre die Prüfung durch die Konferenz der Regionen und des Staates bestanden. Nach den Erklärungen des Generalsekretärs Marcello Mochi Onori, haben sich die Gebietskörperschaften zum Entwurf des im Juli in Umlauf gebrachten Ministerialdekrets zustimmend geäußert, und damit die Debatte über ein Regelwerk von grundlegender Bedeutung für die Zukunft der Solarenergie in Italien abgeschlossen. Nach der erreichten Übereinkunft wird der Dekretsentwurf vom Entwicklungsminister in Abstimmung mit dem Umweltminister verkündet werden.
Mit der (gegenwärtig) kurz bevorstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt, der Gazzetta Ufficiale, wird das neue Conto Energia zur Freigabe von Investitionen führen, die durch die Unsicherheiten über deren Wirtschaftlichkeit seit Monaten eingefrorenen waren, da nunmehr feststeht, welche Anlagen ab dem 1. Januar 2011 in Betrieb gehen können, und dabei in den Genuss der neuen Fördertarife kommen.
Am 8. Juli 2010 hat die Konferenz auch die Leitlinien für die Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmt, die das bürokratische und normative Labyrinth des Genehmigungsverfahren lichten sollten.






